Förderung*
Beim Bau oder der Modernisierung eines Eigenheims steht die Finanzierung effizienter Lösungen oft im Mittelpunkt. Staatliche Fördermittel erleichtern dabei den Zugang zu zukunftsweisender Technik wie energieeffizienten Systemen und Smart-Home-Anwendungen.
Die BAFA-Förderung 2025 unterstützt gezielt Maßnahmen rund um erneuerbare Energien und energetische Optimierung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt das BAFA die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen, während die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für umfassendere Smart-Home- und Effizienzprojekte bereitstellt. Intelligente Gebäudetechnik hilft dabei, Energiekosten dauerhaft zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die passenden Förderprogramme schaffen finanzielle Spielräume und unterstützen Bauherren dabei, ihre Immobilie fit für die Zukunft zu machen.
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Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und richten sich an Eigentümer, die gezielt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden umsetzen möchten – ohne gleich das ganze Haus zum Effizienzhaus zu machen. Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) kannst du gezielt Smart-Home-Technik fördern lassen, wenn sie zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beiträgt. Das heißt: Alles, was hilft, Energie effizienter zu nutzen, kann bezuschusst werden.
🔌 Was ist förderfähig?
- Digitale Heizungssteuerung (z. B. smarte Thermostate, Raumregler)
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Heizung, Lüftung, Beleuchtung
- Smart Meter und Verbrauchsvisualisierung
- Sensorik: Fensterkontakte, Präsenzmelder, Luftqualitätssensoren
- Zentrale Energiemanagementsysteme
- Netzdienliche Steuerung von Verbrauchern (z. B. Wärmepumpe, Wallbox)
💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
- 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
📋 Voraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme beim BAFA
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Technik muss energetisch wirksam sein – also z. B. Heizkosten senken oder Stromverbrauch optimieren
🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der offiziellen BAFA-Seite zur BEG EM.
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Die BEG WG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) richtet sich an Eigentümer, die ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren oder neu bauen möchten. Sie wird über die KfW abgewickelt und bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Im Rahmen dieser Förderung sind Smart-Home-Technologien indirekt förderfähig, wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen – etwa durch automatisierte Heizungs-, Lüftungs- oder Beleuchtungssteuerung.
🔌Was ist förderfähig?
Smart-Home-Systeme werden im BEG WG-Programm nicht als eigene Maßnahme gefördert, aber:
- Wenn du ein Effizienzhaus errichtest oder sanierst, kannst du smarte Technik einbauen, sofern sie zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe beiträgt.
- Beispiele: smarte Thermostate, Präsenzsensoren zur Lichtsteuerung, automatisierte Rollläden, zentrale Energiemanagementsysteme.
💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
- KfW-Kredit 261: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss: Je nach Effizienzhaus-Stufe bis zu 45 %
- Fachplanung & Baubegleitung: Bis zu 50 % der Kosten förderfähig
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
📋 Voraussetzungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen je Effizienzhaus-Stufe
📌 Wichtig
-
- Die smarte Technik muss Teil des Gesamtkonzepts sein und von einem Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
- Einzelne Smart-Home-Komponenten (z. B. nur ein smarter Lichtschalter) sind nicht förderfähig, wenn sie nicht zur Effizienzhaus-Stufe beitragen.
🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der KfW-Seite zur BEG WG Förderung.
- Die BEG NWG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) unterstützt die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden – etwa Büros, Praxen, Werkstätten oder kommunale Gebäude. Smart-Home-Technologien sind dabei förderfähig, wenn sie zur Energieeinsparung oder Netzdienlichkeit beitragen.
🔌Was ist förderfähig?
Im Kontext von Smart Home sind z. B. folgende Systeme relevant:
- Digitale Steuerungssysteme für Heizung, Lüftung, Beleuchtung
- Energiemanagementsysteme zur Verbrauchsoptimierung
- Sensorik (Präsenzmelder, Fensterkontakte, Luftqualitätssensoren)
- Netzdienliche Steuerung von Anlagen (z. B. Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur)
- Smart Metering & Visualisierung von Energieflüssen
💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
- KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (Höhe abhängig von Effizienzhaus-Stufe)
- Förderfähige Kosten: bis zu 30 % Zuschuss bei Einzelmaßnahmen
- Fachplanung & Baubegleitung: bis zu 50 % förderfähig
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
📋 Voraussetzungen
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Technik muss energetisch wirksam sein – reine Komfortfunktionen sind ausgeschlossen
- Steuerliche Förderung
Alternativ zur direkten Förderung können bestimmte Smart-Home-Maßnahmen auch steuerlich geltend gemacht werden – etwa im Rahmen von energetischen Sanierungen. - Förderdatenbank des Bundes
Für eine individuelle Suche nach passenden Programmen (auch auf Landesebene) lohnt sich ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes.
Die BEG NWG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) richtet sich an Unternehmen, Kommunen und andere Träger, die ihre Nichtwohngebäude energieeffizient sanieren oder neu bauen möchten. Sie wird über die KfW (Kreditvariante) und das BAFA (Einzelmaßnahmen) abgewickelt.
🏢 Was wird gefördert?
- Sanierung zum Effizienzgebäude (z. B. Effizienzgebäude 70, 55, 40)
- Klimafreundlicher Neubau mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG)
- Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
- Smart-Building-Technologien, wenn sie zur Energieeinsparung beitragen
💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
- KfW-Kredit 263: Bis zu 30 Jahre Laufzeit, Tilgungszuschuss bis zu 35 % je nach Effizienzstufe
- BAFA-Zuschüsse: Bis zu 30 % für Einzelmaßnahmen wie smarte Steuerungssysteme
- Fachplanung & Baubegleitung: Bis zu 50 % der Kosten förderfähig
📋 Voraussetzungen
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein (bei Sanierung)
- Technik muss energetisch wirksam sein – reine Komfortfunktionen sind ausgeschlossen
Weitere Details findest du auf der BAFA-Seite zur Sanierung von Nichtwohngebäuden und im KfW-Programm 263 für NWG.
🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der BAFA-Seite zur Sanierung von Nichtwohngebäuden und im KfW-Programm 263 für NWG.
Förderung
Beim Bau oder der Modernisierung eines Eigenheims steht die Finanzierung effizienter Lösungen oft im Mittelpunkt. Staatliche Fördermittel erleichtern dabei den Zugang zu zukunftsweisender Technik wie energieeffizienten Systemen und Smart-Home-Anwendungen.
Die BAFA-Förderung 2025 unterstützt gezielt Maßnahmen rund um erneuerbare Energien und energetische Optimierung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt das BAFA die Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen, während die KfW zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für umfassendere Smart-Home- und Effizienzprojekte bereitstellt. Intelligente Gebäudetechnik hilft dabei, Energiekosten dauerhaft zu senken und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die passenden Förderprogramme schaffen finanzielle Spielräume und unterstützen Bauherren dabei, ihre Immobilie fit für die Zukunft zu machen.
- Die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude und richten sich an Eigentümer, die gezielt einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden umsetzen möchten – ohne gleich das ganze Haus zum Effizienzhaus zu machen. Im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) kannst du gezielt Smart-Home-Technik fördern lassen, wenn sie zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beiträgt. Das heißt: Alles, was hilft, Energie effizienter zu nutzen, kann bezuschusst werden.
🔌 Was ist förderfähig?
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- Digitale Heizungssteuerung (z. B. smarte Thermostate, Raumregler)
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik für Heizung, Lüftung, Beleuchtung
- Smart Meter und Verbrauchsvisualisierung
- Sensorik: Fensterkontakte, Präsenzmelder, Luftqualitätssensoren
- Zentrale Energiemanagementsysteme
- Netzdienliche Steuerung von Verbrauchern (z. B. Wärmepumpe, Wallbox)
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💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
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- 15 % Zuschuss auf förderfähige Kosten
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans ist
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP)
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📋 Voraussetzungen
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- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme beim BAFA
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Technik muss energetisch wirksam sein – also z. B. Heizkosten senken oder Stromverbrauch optimieren
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🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der offiziellen BAFA-Seite zur BEG EM.
- Die BEG WG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) richtet sich an Eigentümer, die ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren oder neu bauen möchten. Sie wird über die KfW abgewickelt und bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Im Rahmen dieser Förderung sind Smart-Home-Technologien indirekt förderfähig, wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen – etwa durch automatisierte Heizungs-, Lüftungs- oder Beleuchtungssteuerung.
🔌Was ist förderfähig?
Smart-Home-Systeme werden im BEG WG-Programm nicht als eigene Maßnahme gefördert, aber:
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- Wenn du ein Effizienzhaus errichtest oder sanierst, kannst du smarte Technik einbauen, sofern sie zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufe beiträgt.
- Beispiele: smarte Thermostate, Präsenzsensoren zur Lichtsteuerung, automatisierte Rollläden, zentrale Energiemanagementsysteme.
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💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
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- KfW-Kredit 261: Bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss: Je nach Effizienzhaus-Stufe bis zu 45 %
- Fachplanung & Baubegleitung: Bis zu 50 % der Kosten förderfähig
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre, Zinsbindung bis zu 10 Jahre
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📋 Voraussetzungen
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-
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen je Effizienzhaus-Stufe
-
📌 Wichtig
-
-
- Die smarte Technik muss Teil des Gesamtkonzepts sein und von einem Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
- Einzelne Smart-Home-Komponenten (z. B. nur ein smarter Lichtschalter) sind nicht förderfähig, wenn sie nicht zur Effizienzhaus-Stufe beitragen.
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🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der KfW-Seite zur BEG WG Förderung.
- Die BEG NWG Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude) unterstützt die energetische Sanierung oder den Neubau von Nichtwohngebäuden – etwa Büros, Praxen, Werkstätten oder kommunale Gebäude. Smart-Home-Technologien sind dabei förderfähig, wenn sie zur Energieeinsparung oder Netzdienlichkeit
🔌Was ist förderfähig?
-
- Digitale Steuerungssysteme für Heizung, Lüftung, Beleuchtung
- Energiemanagementsysteme zur Verbrauchsoptimierung
- Sensorik (Präsenzmelder, Fensterkontakte, Luftqualitätssensoren)
- Netzdienliche Steuerung von Anlagen (z. B. Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur)
- Smart Metering & Visualisierung von Energieflüssen
💶 Förderkonditionen (Stand 2025)
-
- KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (Höhe abhängig von Effizienzhaus-Stufe)
- Förderfähige Kosten: bis zu 30 % Zuschuss bei Einzelmaßnahmen
- Fachplanung & Baubegleitung: bis zu 50 % förderfähig
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre
📋 Voraussetzungen
-
- Antragstellung vor Maßnahmenbeginn
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
- Technik muss energetisch wirksam sein – reine Komfortfunktionen sind ausgeschlossen
🔎 Weitere Infos
Antragstellung und weitere Details auf der BAFA-Seite zur Sanierung von Nichtwohngebäuden und im KfW-Programm 263 für NWG.
- Steuerliche Förderung
Alternativ zur direkten Förderung können bestimmte Smart-Home-Maßnahmen auch steuerlich geltend gemacht werden – etwa im Rahmen von energetischen Sanierungen.
- Förderdatenbank des Bundes
Für eine individuelle Suche nach passenden Programmen (auch auf Landesebene) lohnt sich ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes.
*alle Angaben auf dieser Seite sind ohne Gewähr und dienen lediglich zu Informationszwecken.